Impressum
Verein Rudolf-Steiner-Schule in Schleswig-Holstein e. V.
Nobiskrüger Allee 75/77
24768 Rendsburg
Fon: 04331 - 138830
Fax: 04331 - 138831
e-mail: info@waldorfschule-rendsburg.de
Rechtliche Hinweise:
Haftungsausschluss / Disclaimer_______________________________________________________
Hinweise zu den Bildern
Zur Frage, ob man Fotos von Personen
im Internet veröffentlichen darf oder nicht.
Vorerst respektieren wir es, wenn jemand den
Wunsch hat, dass ein Bild, auf dem er oder seine Kinder abgebildet sind, nicht
veröffentlicht sein soll. Wir werden dann dieses Foto von unserer
Internetseite entfernen oder es so abwandeln, das eine Erkennung nicht
möglich ist. Bildnisse dürfen nur
mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau
gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es
bis zum Ablaufe von 10 Jahren
der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige
im Sinne
dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder
des
Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder
vorhanden sind,
die Eltern des Abgebildeten. (1) Ohne die nach §22 erforderliche
Einwilligung
dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt
sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem
höheren
Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch
nicht auf
eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist,
seiner
Angehörigen verletzt wird.
Aus rechtlicher Sicht gibt es dennoch dazu folgendes Gesetz:Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) - Auszug
§ 22 Recht am eigenen Bilde
§ 23 Ausnahmen zu § 22
In Bezug auf dieses Recht, werden auf
unserer Schulhomepage Fotos von Schulveranstaltungen veröffentlicht.
Fotos, auf denen Schüler im Unterricht oder in anderen Situationen
abgebildet sind, werden von uns nur nach vorherigem Einverständnis der
Eltern und der Schüler selbst veröffentlicht.



