Eingang zum Saal der Waldorfschule Rendsburg
Treppenhaus im Hauptgebäude der Waldorfschule Rendsburg
Eingang zum Hauptgebäude der Waldorfschule Rendsburg

Impressum

Verein Rudolf-Steiner-Schule in Schleswig-Holstein e. V.

Nobiskrüger Allee 75/77
24768 Rendsburg
Fon: 04331 - 138830
Fax: 04331 - 138831
e-mail: info@waldorfschule-rendsburg.de

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Hinweise zu den Bildern

Zur Frage, ob man Fotos von Personen im Internet veröffentlichen darf oder nicht.

Vorerst respektieren wir es, wenn jemand den Wunsch hat, dass ein Bild, auf dem er oder seine Kinder abgebildet sind, nicht veröffentlicht sein soll. Wir werden dann dieses Foto von unserer Internetseite entfernen oder es so abwandeln, das eine Erkennung nicht möglich ist.
Aus rechtlicher Sicht gibt es dennoch dazu folgendes Gesetz:

Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) - Auszug

§ 22 Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 Ausnahmen zu § 22

(1) Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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In Bezug auf dieses Recht, werden auf unserer Schulhomepage Fotos von Schulveranstaltungen veröffentlicht.

Fotos, auf denen Schüler im Unterricht oder in anderen Situationen abgebildet sind, werden von uns nur nach vorherigem Einverständnis der Eltern und der Schüler selbst veröffentlicht.