Betriebspraktikum der 11. Klasse
Betriebspraktikum der 11. Klasse
1. Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung.
2. Mit diesem Praktikum soll eine erste Grundorientierung in der Arbeits- und Berufswelt ermöglicht werden. Die Praktikanten und Praktikantinnen sollen einen Überblick über die Betriebsorganisation (Arbeitsteilung) und deren Abläufe bekommen.
3. Das Betriebspraktikum dient nicht der Vermittlung von Ausbildungsplätzen.
4. Die Praktikanten und Praktikantinnen erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezahlung.
5. Die Praktikanten und Praktikantinnen sind während des Praktikums auf dem Wege zum und vom Betrieb sowie im Betrieb Unfall versichert. Zusätzlich besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus Handlungen, für die die Praktikanten und Praktikantinnen zivilrechtlichschadenersatzpflichtig gemacht werden könnten.
6. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, den Praktikanten und Praktikantinnen einen Mitarbeiter des Betriebes als Kontaktperson zu nennen. Sie stellt ihren Einsatz während des Praktikums sicher und hilft in Problemfüllen.
7. Die Praktikanten und Praktikantinnen fallen unter das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend in der Fassung vom 12. 4. 1976. Die tägliche Arbeitszeit sollte mindestens sechs Stunden und darf höchstens acht Stunden betragen. Der Samstag ist in der Regel frei.
8. Vor Beginn des Praktikums sollten sich die Praktikanten und Praktikantinnen im Betrieb vorstellen. Dabei sollten Arbeitszeit, Tätigkeitsfelder und Arbeitsort(e) vereinbart werden.



